Altölentsorgung
Individuelle Beratung zur ordnungsgemäßen Altölentsorgung
Altöl umfasst Öl, welches als Abfallprodukt anfällt und ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder biogenem Öl besteht. Die umweltgerechte Entsorgung von Altöl wird durch die Altölverordnung (AltölV) geregelt. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb erfüllen wir die gesetzlichen Standards für eine bedarfsgerechte und umweltkonforme Entsorgung. Nicht nur die fachgerechte Entsorgungsleistung ist uns wichtig. Eine sich ständig verändernde Gesetzgebung bedingt einen erhöhten Informationsbedarf bei allen Beteiligten. Wir beantworten Ihnen telefonisch und per Mail ganz persönlich Ihre individuellen Fragen zur Kennzeichnung, zur Terminabstimmung oder zu sonstigen Themen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
Altöl der Kategorie 1:
Zur Sammelkategorie 1 der Altöle gehören alle nichthalogenierten, auf Mineralöl basierenden Gebrauchtöle. Diese Altöle sind uneingeschränkt wiederaufzubereiten. Dazu gehören zum Beispiel nichtchlorierte Motoren-, Getriebe- und Hydrauliköle sowie Motoren-, Isolier- und Wärmeübertragungsöle.
Entsprechend der Anlage 1 der Altölverordnung vom 16. April 2002 zu § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 3 und 6 erfolgt die Zuordnung von Abfallschlüsselnummern zu einer Sammelkategorie!
Nach § 8 Abs 1 Satz 1 der Verordnung über Verwertungs – und Beseitigungsnachweise ( Nachweisverordnung – NachwV vom 25. April 2002 ) erfolgt unter der Sammelkategorie 1 die Entsorgung der hierin genannten AVV – Nummern.
Sammelkategorie 1:
- 130205* nichtchlorierte Maschinen, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
- 130206* synthetische Maschinen – Getriebe – Schmieröle
- 130208* andere Maschinen – Getriebe - Schmieröle
- 130307* nichtchlorierte Isolier – und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis
- 130110* nictchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis
Altöl der Kategorie 2:
Gebrauchte Öle, die vorwiegend bei der Bearbeitung von Metallen entstehen, gehören zur Kategorie 2 der Altöle. Darunterfallen sowohl mineralölbasierte, wie auch rein synthetische Öle wie Bearbeitungsöle und synthetische Hydrauliköle.
Entsprechend der Anlage 1 der Altölverordnung vom 16. April 2002 zu § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 3 und 6 erfolgt die Zuordnung von Abfallschlüsselnummern zu einer Sammelkategorie!
Nach § 8 Abs 1 Satz 1 der Verordnung über Verwertungs – und Beseitigungsnachweise ( Nachweisverordnung – NachwV vom 25. April 2002 ) erfolgt unter der Sammelkategorie 1 die Entsorgung der hierin genannten AVV – Nummern.
Sammelkategorie 2:
- 120107* halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)
- 120110* synthetische Bearbeitungsöle
- 130111* synthetische Hydrauliköle
- 130113* andere Hydrauliköle